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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTBEDINGUNGEN

Norma Sachse | nosa-communication

Hinweis zur Lesbarkeit (AGB – Maskuline Form)

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen werden einheitlich in der maskulinen Form verwendet. Dies dient ausschließlich der sprachlichen Vereinfachung.
Alle personenbezogenen Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung selbstverständlich für alle Geschlechter.

1. ALLGEMEINES

Norma Sachse | nosa-communication (im Nachfolgenden Norma Sachse genannt) führt Fortbildungen, Ausbildungen, Trainings, Coachings und Beratungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber, Klient, Coachee, Interessenvertretungen etc. (im Folgenden Aufraggeber genannt) als angenommen.

1.1.     Gegenstand der Bedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Modalitäten aller Dienstleistungen von Norma Sachse. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Norma Sachse und dem Klienten als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

 

1.2.     Geltungsbereich

Norma Sachse erbringt ihre Dienste und Leistungen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge mit Norma Sachse und bedürfen somit auch bei künftigen Geschäftsbeziehungen nicht der gesonderten Vereinbarung. Spätestens mit der Auftragsbestätigung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Leistungsempfängers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.3.     Abweichungen und Nebenabreden

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese in Textform vereinbart wurden oder Norma Sachse diese in Textform bestätigt.

 

1.4.     Gegenstand des Vertrages und Erbringung von Leistungen

Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Norma Sachse nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

1.4.1.  Hilfskräfte zur Erfüllung des Vertrags

​Norma Sachse ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungs-/ Schulungsvertrages heranzuziehen.

1.5.     Beratungsleistungen 

Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von Norma Sachse auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Es wird keine Rechts- oder Steuerberatung als Dienstleistung durchgeführt. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.

Norma Sachse erbringt ihre Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihr vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von Norma Sachse auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei dem Auftraggeber.

1.6.     Angebote | Honorare

Alle Angebote sind unverbindlich. Änderungen werden vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Für Coaching- und Beratungsleistungen werden die in der Coaching- bzw. Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Nebenkosten, wie Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Auftraggeber gesondert in angemessenem Rahmen berechnet.

1.6.1.  Telefon- oder Online- Coaching |-Beratung

Die Termine für Telefon-/Online Coaching | Beratung werden zwischen Norma Sachse und dem Auftraggeber nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Auftraggeber als Schuldner des Coaching - bzw. Beratungs-Honorars.

1.6.2  Honorarrechnung

Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, 8 Tage nach Rechnungsstellung und ohne Abzug zu begleichen. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von Norma Sachse anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Kommt der Klient in Zahlungsverzug, so ist Norma Sachse auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 5% über dem Basiszinssatz nach dem DÜG zu berechnen.

2.  Leistungsumfang

Die Leistungen von Norma Sachse umfassen gewöhnlich die Vorbereitung, Durchführung und die Nachbereitung der jeweils gewünschten Dienstleistung.

3.  Zustandekommen des Vertrags

Mit der Annahme des Auftrages kommt ein Vertrag über die Nutzung der Dienste zustande. Dieser wird gemäß dem vereinbarten Honorar abgerechnet. Norma Sachse behält sich vor, die Vertragserfüllung vom Vorliegen eines schriftlichen Vertrages abhängig zu machen.

4. Stornogebühren

Eine Stornierung ist für beide Seiten leider nie angenehm. Vermeiden Sie Stornokosten durch eine frühzeitige Absage oder benennen Sie mir einen Vertreter.

4.1.     Stornierungskosten für (MIT IT UP-Format) individuell zusammengestellte und gebuchte Seminare | Tagungen | Workshops | Keynote Vorträge

Eine kostenfreie Stornierung ist bis zum 30. Kalendertag vor Seminarbeginn möglich. Bei einer Stornierung ab dem 14. Kalendertag vor Seminarbeginn fallen 30 %, ab dem 8. Kalendertag vor Seminarbeginn fallen 50 %, unter 8 Kalendertagen vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen werden 100 % der Seminargebühr in Rechnung gestellt.

 

4.2.     Stornierungskosten für Gruppen- bzw. In-house-Seminaren/Tagungen

Bei Absage von Gruppen- bzw. In-house-Seminaren/Tagungen gelten vorgenannte Bedingungen.

 

4.3.     Verminderte Teilnehmerzahl (Punkt 4.1. und 4.2.)

Eine verminderte Teilnehmerzahl, die in Eigenverantwortung des Auftraggebers liegt, mindert nicht den vereinbarten Gesamtpreis.

​4.4.     Stornokosten für fest geplante, vor- und fix definierte Seminarthemen durch Norma Sachse

Eine kostenfreie Stornierung ist bis zum 15. Kalendertag vor Seminarbeginn möglich. Bei einer Stornierung ab dem 14. Kalendertag vor Seminarbeginn fallen 30 %, ab dem 8. Kalendertag vor Seminarbeginn fallen 50 %, unter 8 Kalendertagen vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen werden 100 % der Seminargebühr in Rechnung gestellt.

4.5.     Stornokosten zur Ausbildung »Betr. Präventionscoach mit TÜV Zertifizierter Qualifikation«

Eine kostenfreie Stornierung ist bis zum 90. Kalendertag vor Ausbildungsbeginn möglich. Bei Stornierung ab dem 60. Kalendertag vor Ausbildungsbeginn fallen 30% der gesamten Ausbildungssumme an. Ab dem 30. Kalendertag vor Ausbildungsbeginn fallen 50%, unter 14 Kalendertagen vor Ausbildungsbeginn oder Nichterscheinen werden 100% der gesamten Ausbildungssumme in Rechnung gestellt. Ggf. anfallende Hotel-Stornokosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

4.6.     Stornokosten für die Erstellung einer psych. Gefährdungsanalyse oder eines Betr. Gesundheitsmanagements (BGM)

Die konkrete Ausgestaltung wird in einem gesonderten Vertragswerk abschließend geregelt.

4.7.    Stornokosten der gebuchten Hotels

Norma Sachse weist darauf hin, dass Ihnen ggf. anfallende Stornokosten des Hotels in Rechnung gestellt werden müssen. Ziel ist es, Kosten ganz zu vermeiden oder zumindest auf ein Minimum zu reduzieren.

4.8.    Schriftliche Absage

Die Absage muss in Textform (Post, Fax, E-Mail) erfolgen.

​5.  Ausfall von Referenten und Trainern

5.1.    Stornierung bei zu geringer Teilnehmerzahl

Mit Bezug auf Punkt 4.4. dieser AGB behält sich Norma Sachse vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl die Veranstaltung zu stornieren.

5.2.    Unvorhersehbare Ereignisse

Dieses betrifft auch unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Krankheit, Unfall etc.) Eine bereits erfolgte Anzahlung wird zurückerstattet. Die Teilnehmenden werden unverzüglich schriftlich benachrichtigt.

Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Buchung von Bahn- und Flugtickets oder Hotelzimmern.

Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen.

6.  Zahlungsbedingungen

 

6.1.     Der Rechnungsbetrag

bei Leistungen mit Arbeitgeberbezug ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zu zahlen.

 

6.2.     Für Privatpersonen gilt:

Die Rechnungszahlung ist unmittelbar nach Beendigung der Beratung oder des Einzel-Coachings zu leisten.

 

6.3.     Die Vergütungsmodalitäten

für den Betr. Präventionscoach sind Gegenstand eines gesonderten Vertragsdokuments.

​​

7.  Zahlungsverzug

​Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung der fälligen Forderung in Verzug, ist Norma Sachse berechtigt, ohne Erfordernis einer vorherigen Mahnung Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem gemäß DÜG maßgeblichen Basiszinssatz geltend zu machen.

8.  Hotels | Tagungshäuser | Locations

 

8.1.      Selbstzahlerprinzip

Die Teilnehmer tragen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und sämtliche Tagungsnebenleistungen grundsätzlich selbst, sofern keine hiervon abweichende, schriftliche Vereinbarung mit Norma Sachse getroffen wurde.

8.1.       Weiterleitung von Reservierungsanfragen

Auf Wunsch des Teilnehmers übernimmt Norma Sachse ausschließlich die Weiterleitung von Reservierungsanfragen an die jeweils angegebenen Hotels oder Tagungsstätten. Mit der Weiterleitung wird kein Anspruch auf eine Buchung oder Preisgarantie begründet. Ein Vertragsverhältnis über Beherbergungs- oder Tagungsleistungen kommt ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Hotel bzw. Leistungserbringer zustande.

8.2.       Umfang der genannten Hotelpreise

Sofern in den Seminarunterlagen oder Anmeldeinformationen nicht ausdrücklich anders angegeben, umfassen die genannten Hotelpreise sämtliche während der Tagungsdauer anfallenden Kosten für Unterbringung, Verpflegung und die Nutzung der erforderlichen Tagungsräume. Abweichende oder zusätzliche Leistungen (z. B. Verlängerungsnächte, Zusatzverpflegung, Parkplatzgebühren, Spa-Nutzung) sind nicht Gegenstand der Preisangaben und werden direkt vom Hotel gesondert abgerechnet.

8.3.       Zustellung der Rechnung und Zahlungspflicht

Die Rechnungsstellung für Seminar-, Hotel- oder Tagungskosten erfolgt an die im Rahmen der Anmeldung angegebene Firmen- oder Rechnungsadresse. Liegt vor Inanspruchnahme der Leistungen keine rechtsverbindliche Kostenübernahmeerklärung eines Arbeitgebers oder sonstigen Dritten vor, wird die Rechnung auf die jeweilige Teilnehmerin bzw. den jeweiligen Teilnehmer ausgestellt, die bzw. der persönlich zur Begleichung sämtlicher Kosten verpflichtet ist.

 

8.4.       Haftungsabgrenzung

Norma Sachse übernimmt keine Haftung für Leistungsstörungen oder Preisabweichungen im Verhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Hotel oder externen Leistungserbringer. Etwaige Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag oder aus dortigen Nebenleistungen sind unmittelbar gegenüber dem Hotel geltend zu machen.

9.  Freiwilligkeit

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen und Dienstleistungen von Norma Sachse erfolgt freiwillig. Alle während der Maßnahmen angebotenen Übungen sind nach bestem Wissen sorgfältig ausgewählt und allgemein ungefährlich. Alle Interaktionen während einer Methodik sind ungefährlich. Eine Verletzungsgefahr besteht nur bei unsachgemäßer oder unaufmerksamer Ausführung durch die Teilnehmer.

Für eigenverantwortliches Verhalten der Teilnehmenden übernimmt Norma Sachse keine Haftung.

Die Haftung für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen.

10.  Haftung

Norma Sachse haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sollte es bei einer Maßnahme zu einer Verletzung oder sonstiger Beeinträchtigungen eines Teilnehmers kommen, kann Norma Sachse nicht zu Schadenersatz verpflichtet werden.

11.  Urheberrecht- und sonstige Schutzrechte

 

11.1.   Seminarunterlagen

Alle an den Auftraggeber ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nicht anders vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten.

Die jeweiligen Seminarunterlagen von Norma Sachse sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zur persönlichen Nutzung der jeweiligen Teilnehmer bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Norma Sachse ausdrücklich untersagt.

Jegliche Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung oder elektronische Speicherung der Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Norma Sachse zulässig.

Lerninhalte, Konzepte ("MIX IT UP") und entwickelte Maßnahmen bleiben alleiniges geistiges Eigentum von Norma Sachse. Eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus ist untersagt.

11.2.   Psych. Gefährdungsbeurteilung

Unterlagen und Analysen, die im Zusammenhang mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung durch Norma Sachse erstellt werden, verbleiben im Eigentum des Auftraggebers.

Eine Weitergabe an Dritte ist Norma Sachse ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftraggebers sowie unter Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen untersagt.

12.  Eigentums – und Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

 

12.1.   Eigentumsübertragung
Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit, insbesondere während Gruppenarbeiten, Workshops, Projektsitzungen oder Schulungsmaßnahmen erstellten Unterlagen, Dokumentationen, Konzepte, Auswertungen, Präsentationen, Aufzeichnungen sowie sonstige Arbeitsergebnisse (nachfolgend „Arbeitsergebnisse“) gehen mit ihrer Erstellung in das ausschließliche Eigentum des Auftraggebers über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Arbeitsergebnisse in analoger oder digitaler Form vorliegen.

12.2.   Nutzungsrechte

Mit Übergang des Eigentums erhält der Auftraggeber das inhaltlich uneingeschränkt ausschließliche Nutzungsrecht an sämtlichen Arbeitsergebnissen. Der Auftraggeber ist berechtigt, diese zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, weiterzugeben, zu bearbeiten oder in jedweder Form kommerziell und nicht-kommerziell zu nutzen.

12.3.   Rechte des Auftragnehmers

Norma Sachse behält an den Arbeitsergebnissen keine Nutzungs- oder Verwertungsrechte, es sei denn, dies wurde im Einzelfall schriftlich und ausdrücklich vereinbart. Eine Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Auftragnehmer zu eigenen Zwecken, insbesondere für Werbung, Referenzen, Veröffentlichungen oder interne Schulungen, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

12.4.   Vorbestehende Materialien
Von dieser Regelung unberührt bleiben Rechte an Materialien, Vorlagen, Methoden oder Know-how („vorbestehende Materialien“), die bereits vor Beginn der Zusammenarbeit im Eigentum oder Besitz von Norma Sachse waren. Diese verbleiben bei Norma Sachse, sofern sie nicht ausdrücklich an den Auftraggeber übertragen wurden. Soweit vorbestehende Materialien in Arbeitsergebnisse einfließen, erhält der Auftraggeber ein einfaches, dauerhaftes Nutzungsrecht, das für die Verwendung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist.

12.5.   Schutzrechte Dritter
Norma Sachse versichert, dass die Arbeitsergebnisse frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung durch den Auftraggeber keine Schutzrechte verletzt. Sollte es dennoch zu Ansprüchen Dritter kommen, stellt Norma Sachse den Auftraggeber von sämtlichen daraus entstehenden Schäden, Kosten oder Ansprüchen frei.

12.6.   Herausgabe von Daten und Unterlagen

Wenn der Auftraggeber es wünscht, verpflichtet sich Norma Sachse, alle im Rahmen der Gruppen-/Workshoparbeiten entstandenen Unterlagen und Daten unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten an den Auftraggeber herauszugeben. Digitale Dateien sind in einem gängigen, vom Auftraggeber nutzbaren Format bereitzustellen.

13.  Basic- /Executive Coaching-Grundlagen und Mitwirkungspflichten

 

13.1.   Grundlagen

Das Coaching erfolgt auf Grundlage der zwischen den Vertragsparteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es setzt die aktive Mitwirkung des Auftraggebers (Coachee) sowie eine kooperative Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen voraus.

Norma Sachse weist ausdrücklich darauf hin, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist, dessen Erfolg maßgeblich von der Eigeninitiative und Mitarbeit des Auftraggebers (Coachee) abhängt. Ein bestimmter Erfolg kann daher nicht zugesichert oder garantiert werden.

Norma Sachse übernimmt im Rahmen des Coachings die Rolle der Prozessbegleiterin und unterstützt den Auftraggeber (Coachee) bei Entscheidungen und Veränderungsprozessen. Die Durchführung der eigentlichen Veränderungsarbeit obliegt jedoch ausschließlich dem Auftraggeber (Coachee). Es handelt sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Alle Interaktionen werden sorgfältig erwogen und geprüft.

Der Auftraggeber (Coachee) erklärt sich bereit, sich im Rahmen des Coachings offen und aktiv mit seiner Person, seiner Situation sowie den im Coaching behandelten Themen auseinanderzusetzen. Er handelt während und außerhalb der Coachingsitzungen eigenverantwortlich und trägt die volle Verantwortung für sein Verhalten. Für durch ihn verursachte Schäden haftet er selbst.

13.2.     Abgrenzung zur Psychotherapie

Coaching stellt keine Psychotherapie dar und ersetzt diese nicht. Das Coaching basiert auf einer »Coach-Coachee-Beziehung«, die von partnerschaftlicher Zusammenarbeit geprägt ist.

Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Die Tätigkeit von Norma Sachse ist eindeutig von der Arbeit von Ärzten sowie Psychotherapeuten abzugrenzen.

Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert und befasst sich im Schwerpunkt mit der Aufarbeitung der Vergangenheit sowie der Behandlung psychischer Erkrankungen.

Coaching hingegen ist lösungsorientiert und auf Gegenwart, Zukunft und eigenverantwortliche Aktivität ausgerichtet. Coaching richtet sich ausschließlich an Personen, die handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig sind und nicht an Patienten mit behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen.

Gegenstand des Coachings ist nicht die Diagnose, Linderung oder Behandlung psychischer Beschwerden. Ziel und Ergebnis eines Coachings ist vielmehr die persönliche Weiterentwicklung des Auftraggebers (Coachee) sowie die Verbesserung seiner allgemeinen Lebensqualität.

13.3.   Vertragsabschluss

Ein Vertrag über Coaching-Leistungen kommt zustande, sobald der Auftraggeber (Coachee) die Buchung zur Beratung in beruflichen oder privaten Entscheidungs- und Entwicklungssituationen vornimmt.

Bestandteil des Coaching-Angebots sind insbesondere Übungen zur Selbsterfahrung sowie Maßnahmen der kognitiven Umstrukturierung, soweit diese dem Coaching-Ziel dienen.

13.3.1. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Auftraggebers (Coachee).

 

13.3.2. Ablehnung und Beendigung des Vertragsverhältnisses

Norma Sachse ist berechtigt, den Abschluss eines Dienstvertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein für das Coaching erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann. Wenn der Norma Sachse aufgrund ihrer fachlichen Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Durchführung des Coachings nicht übernehmen kann oder darf. Führen bestimmte Umstände zu einem Gewissenskonflikt, kann Norma Sachse den Vertrag ablehnen. Der Vergütungsanspruch für bis dahin erbrachte Leistungen bleibt bestehen.

Des Weiteren ist Norma Sachse berechtigt, ein bestehendes Coaching-Verhältnis aus wichtigem Grund zu beenden. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist oder wenn der Auftraggeber (Coachee) die Inhalte oder Grundsätze des Coachings bzw. Trainings nachhaltig verneint oder unterläuft.

13.3.3. Beendigungserklärung des Auftraggebers

Der Auftraggeber (Coachee) ist berechtigt, das Coaching zu beenden, sofern das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Die Beendigung ist dem Coach rechtzeitig, mindestens jedoch eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin, schriftlich mitzuteilen.

13.3.4. Team-Coaching | Executive-Coaching

Bei Team-/ Executive-Coachings, Seminaren, Workshops und vergleichbaren Formaten ist der jeweilige Auftraggeber/Arbeitgeber Veranstalter. Ein Versicherungsschutz der Teilnehmer durch Norma Sachse besteht nicht.

13.4.   Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

Norma Sachse ist berechtigt, Coaching-Termine bei höherer Gewalt oder sonstigen, nicht von ihr zu vertretenden Hindernissen (insbesondere Krankheit oder Unfall) zu verschieben. Sie informiert den Auftraggeber (Coachee) hierüber unverzüglich und bietet einen Ersatztermin an. Ein Anspruch auf Erstattung von Anfahrts- oder sonstigen Kosten besteht nicht, auch wenn der Auftraggeber (Coachee) unter der hinterlegten Rufnummer oder E-Mail nicht erreichbar ist.

 

13.5.   Absage durch Auftraggeber (Coachee) und Ausfallhonorar

Vereinbarte Termine, einschließlich des kostenlosen Vorgesprächs, sind verbindlich. Zeit und Ort des Coachings werden von den Parteien einvernehmlich festgelegt. Der Auftraggeber (Coachee) verpflichtet sich, zu den vereinbarten Sitzungen pünktlich zu erscheinen.

Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung ist bis spätestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei späterer Absage werden 50 % des vereinbarten Honorars berechnet. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.

Mit Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch erkennt der Klient diese Regelung an.

14.  Nutzungsbedingungen für das Blog-Format

 

Inhalte des Blogs
Die auf dieser Website bereitgestellten Inhalte dienen der allgemeinen Information. Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der dargestellten Inhalte. Änderungen oder Updates können jederzeit ohne vorherige Ankündigung erfolgen.

Urheberrecht
Alle auf dem Blog veröffentlichten Texte, Bilder, Grafiken oder sonstigen Inhalte unterliegen dem Urheberrecht des Betreibers oder der jeweils genannten Rechteinhaber. Eine Verwendung, Vervielfältigung oder Weitergabe ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung erlaubt.

Kommentare der Nutzer
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Externe Links
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Haftungsbeschränkung
Der Betreiber haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Betreiber lediglich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.

Zusatz-AGB für Blog mit Community und Registrierung | Hier einzusehen

15.  Newsletter-Format

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Abonnement und den Bezug des Newsletters (nachfolgend „Newsletter“) des Anbieters. Mit der Anmeldung zum Newsletter akzeptiert der Nutzer diese Bedingungen.

 

 Leistungen

Der Anbieter versendet regelmäßig oder unregelmäßig E-Mails mit Informationen, Angeboten, Neuigkeiten und sonstigen Inhalten an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse. Ein Anspruch auf regelmäßige oder bestimmte Inhalte besteht nicht.

Anmeldung und Double-Opt-In

(1) Die Anmeldung zum Newsletter erfolgt freiwillig über ein entsprechendes Formular.
(2) Nach der Anmeldung erhält der Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail (Double-Opt-In). Erst nach der Bestätigung wird die E-Mail-Adresse in den Verteiler aufgenommen.
(3) Der Nutzer versichert, dass die angegebene E-Mail-Adresse ihm gehört und korrekt ist.

Datenschutz

(1) Für den Versand des Newsletters werden personenbezogene Daten (z. B. E-Mail-Adresse, optional Name) verarbeitet.
(2) Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters.
(3) Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht für den technischen Versand notwendig ist oder gesetzliche Vorgaben bestehen.

Einsatz externer Dienstleister

Der Anbieter ist berechtigt, technische Dienstleister (z. B. Newsletter-Versandplattformen) mit der Verarbeitung und dem Versand des Newsletters zu beauftragen. Diese handeln gemäß den Datenschutzbestimmungen.

Widerruf / Abmeldung

Der Nutzer kann den Newsletter jederzeit über den Abmeldelink in jeder E-Mail oder durch Kontaktaufnahme mit dem Anbieter abbestellen. Mit der Abmeldung erlischt die Einwilligung in den Erhalt des Newsletters.

 

Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit oder fehlerfreie Übermittlung des Newsletters.
(2) Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

Änderungen an den AGB oder dem Newsletter-Angebot

Der Anbieter behält sich vor, die AGB oder den Umfang der angebotenen Inhalte zu ändern. Nutzer werden über wesentliche Änderungen informiert. Mit dem fortgesetzten Bezug des Newsletters gelten die Änderungen als akzeptiert.

 

Kündigung durch den Anbieter

Der Anbieter kann den Versand des Newsletters an einzelne Nutzer oder insgesamt jederzeit ohne Angabe von Gründen einstellen.

 

Anwendbares Recht

Es gilt das Recht des Landes, in dem der Anbieter seinen Sitz hat, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Zusatz-AGB für Newsletter - Registrierung | Hier einzusehen

16.  Vertraulichkeit und Datenschutz

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken in diesen AGB.

Regeln zum Datenschutz | Hier einzusehen

17.  Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken in diesen AGB.

18.  Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Wuppertal. Gerichtsstand ist das zusätzliche Amtsgericht Wuppertal. Es gilt für alle Streitigkeiten das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Wuppertal | 2026

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