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SCHULUNG - SO FLEXIBEL WIE IHR KALENDER.

INKLUSION | SCHWERBEHINDERTENRECHT


LERNEN OHNE LIMIT:
LIVE. ONLINE. IMMER BUCHBAR.

„Nicht behindert zu sein, ist kein Verdienst.“

Oder wie Richard von Weizsäcker sagte: ein Geschenk.
Eins, das jederzeit genommen werden kann.

Ein Unfall. Eine schwere Krankheit. Chronische Beschwerden.
Es braucht oft gar nicht viel – und plötzlich ist alles anders.

Was viele dabei vergessen:
Psychische Erkrankungen gehören genauso dazu.
Und davon ist statistisch jede dritte Person in Deutschland betroffen.
Dazu kommen Diabetes, Krebs, Rheuma, Migräne – die Liste ist lang.
Die Realität: Behinderung ist keine Randerscheinung.
Sie ist mitten im Arbeitsleben angekommen.

Und jetzt?

FUNDIERT. UMSETZUNGSSTARK. FÄHIG.

Jetzt sind Unternehmen gefragt. Personalverantwortliche. Betriebsräte. Schwerbehindertenvertretungen. Und alle, die Entscheidungen treffen.


Denn wer hier planlos agiert, zahlt am Ende drauf – mit Unsicherheit, verpassten Fördermitteln oder schlicht mit schlechten Entscheidungen.

👉 Viele wissen zum Beispiel nicht, dass ein Mensch mit Schwerbehinderung durchaus kündbar ist.
👉 Oder dass es Fördergelder gibt, die regelmäßig ungenutzt bleiben – einfach, weil niemand davon weiß.
👉 Oder dass der Umgang mit Beschäftigten mit Behinderung nicht kompliziert ist – wenn man weiß, wie.

Wussten sie, dass statistisch jeder Dritte in Deutschland psychisch erkrankt ist – und das auch eine Behinderung sein kann? Nein? Damit sind Sie nicht allein. Genau deshalb sind die Seminare von Norma Sachse kein Schnarch-Vortrag, sondern ein Augenöffner. Für alle, die mitreden, entscheiden und Verantwortung tragen – ohne sich später denken zu müssen: „Hätten wir mal jemanden gefragt, der sich auskennt.“

  Und genau dafür gibt’s die Seminare von Norma Sachse.  

  Übrigens: Auch online - für alle, die nicht gern verreisen!  

Sie bringt Klartext, Gesetzeskunde und Praxiserfahrung unter einen Hut – ohne Paragraphen-Dschungel, aber mit einem klaren Ziel: Souveräner, informierter und rechtssicher mit dem Thema Behinderung im Betrieb umgehen.

Egal ob Arbeitgeber:in, Betriebsrat oder SBV:
Im Basis-Seminar SBV 1 erfahren Teilnehmende, was wirklich zählt – und was sie für ihre Rolle wissen müssen.

Damit Entscheidungen nicht aus Bauchgefühl getroffen werden - sondern aus Wissen!

​Ideal für:

  • Schwerbehindertenvertretungen & Stellvertreter:innen

  • Betriebsräte & Stellvertreter:innen

  • Personalverantwortliche

  • Führungskräfte mit Verantwortung 

Inhalte:

  • Rechte & Pflichten nach SGB IX – so verständlich wie nie

  • Fördermöglichkeiten, die kein Mensch nutzt (aber nutzen sollte!)

  • Kündigung, Einstellung, Nachteilsausgleich – was stimmt wirklich?

  • Plus: ganz viele Praxisbeispiele, die zeigen, wie’s läuft. Oder auch mal nicht läuft.

Genauer gesagt:

  • Behindert / schwerbehindert oder gleichgestellt - wo liegt der Unterschied? 

  • Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung und Arbeitgeber

  • Umgang mit dem SGB IX

  • Beteiligungsrechte einer Schwerbehindertenvertretung

  • Umgang mit Anträgen / Antragsverfahren / Gleichstellung / Grad der Behinderung und Feststellung

  • Nachteilsausgleich

  • Beschäftigungspflicht/ Ausgleichsabgabe

  • Wer sind die internen und externen Ansprechpartner der SBV?

  • Arbeitsorganisation: Freistellung, Fortbildung, sachliche Ausstattung

  • Stellvertretung – wann und wie?

  • Die SBV-Sprechstunde gut organisiert

  • Schwerbehindertenversammlung

  • Zusatzurlaub

  • Recht auf Beschäftigung in Teilzeit

  • Besonderer Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

  • Schulungsanspruch als Schwerbehindertenvertretung

  • Beteiligungsrechte einer Schwerbehindertenvertretung

  • Anregungen für die praktische Arbeit und Umsetzungsmöglichkeiten in die betriebliche Praxis

  • Zusammenarbeit u.a. mit Inklusionsbeauftragten, Inklusionsamt und Integrationsfachdienst

  • Interaktionspunkte des Arbeitsschutzgesetz für schwerbehinderte Menschen und die Schwerbehindertenvertretung

  • Praxisbeispiele

​Und das Beste:

Hier wird nichts beschönigt – aber auch nichts dramatisiert. Nur erklärt. Verständlich, direkt und mit einem Lächeln.

"Für alle, die Weiterbildung lieber erste Reihe als Mittelplatz buchen."

Wissen deluxe - wahlweise mit WLAN oder Whiteboard.

SBV 1 | KOMPETENT DURCHSTARTEN UND CHANCEN NUTZEN

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AUCH ONLINE

​​RECHTSSICHER HANDELN. GUTE LÖSUNGEN FINDEN.

 

SBV 2 | AUFBAUSEMINAR - JETZT WIRD'S KONKRET.

Im Basisseminar haben Sie das Fundament gelegt – jetzt geht es um die Details, die in der Praxis den Unterschied machen. 

👉Was gilt im Umgang mit besonderen Kündigungsschutzregelungen?

👉Welche Mitwirkungspflichten müssen beachtet werden?

👉Was muss beim Arbeits- und Gesundheitsschutz beachtet werden? 


Unsere Arbeitsbedingungen ändern sich rasant – und viele laufen im Dauer-Anpassungsmodus. Was heute gilt, kann morgen schon überholt sein. Und mittendrin: Menschen, die versuchen, Schritt zu halten.

Wer heute arbeitet, jongliert oft mit viel zu vielen Bällen gleichzeitig: neue Tools, neue Regeln, neue Erwartungen.

Kein Wunder, dass sich das auf die Psyche schlägt. Denn die Sorge um den Arbeitsplatz – und die finanziellen Folgen, die damit zusammenhängen – nagt.  Und wenn das über längere Zeit so geht, kann aus Dauerstress eine ernsthafte psychische Belastung werden. Was viele nicht wissen: Langfristig kann das sogar als drohende Behinderung gelten.

Und dann braucht es mehr als ein bisschen Durchhalten oder gutes Zureden.

Ideal für:​​

  • Schwerbehindertenvertretungen & Stellvertreter:innen

  • Betriebsräte & Stellvertreter:innen

  • Personalverantwortliche

  • Führungskräfte mit Verantwortung

  • Vertrauenspersonen für angepasste Teilhabe am Arbeitsleben 

Inhalte:

  • Pflichten des Arbeitgebers § 618 BGB

  • Fördermöglichkeiten und Weiterqualifizierungen | Integrationsamt / Agentur für Arbeit

  • Wege zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation aufzeigen

  • Reha-Pfade verständlich machen

  • Möglichkeiten der (Wieder-)Eingliederung erläutern

  • Teilhabeplanverfahren und Teilhabeplankonferenz - zurück ins Arbeitsleben, so kann es gelingen

  • Unterstützungsangebote für die Rückkehr ins Arbeitsleben aufzeigen

  • Handlungsmöglichkeiten aufzeigen

  • Inklusionsvereinbarung § 166 SGB IX - eine klare Vereinbarung nicht nur für den Ordner

  • Gefährdungsbeurteilungen präzise mitgestalten

  • Inkludierte Gefährdungsbeurteilung für schwerbehinderte Menschen - was ist zu beachten

  • Kündigung / Verfahrensfehler – was muss beachtet werden?

  • Plus: ganz viele Praxisbeispiele, die zeigen, wie’s läuft. Oder auch mal nicht läuft.

Dieses Aufbauseminar ist gemacht für alle, die in der Personalabteilung Verantwortung tragen

– und bei Fragen rund um das Schwerbehindertenrecht sattelfest sein wollen.

Für alle, die rechtlich sicher agieren und gleichzeitig gute Lösungen finden wollen.

Jetzt Platz sichern und mitreden, statt nur zu nicken.

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AUCH ONLINE

DIE TO-DO-LISTE FÜR FAIRE ARBEITSPLÄTZE. DER VERTRAG MIT DEM GUTEN GEWISSEN.

INKLUSIONSVEREINBARUNG | EIN MUST-HAVE. 

Wenn man das Wort „Inklusionsvereinbarung“ hört, denken viele erst mal an… na ja, an ungefähr das Gegenteil von Spaß. Klingt nach viel Papier, Paragraphen und der leisen Hoffnung, dass irgendwo am Ende ein Haken dran kommt – ohne dass man so genau weiß, was da eigentlich gerade vereinbart wurde. Hauptsache: Der Arbeitgeber, der Betriebsrat ist zufrieden, die Schwerbehindertenvertretung auch, und das Formular landet brav im Archiv.

Norma Sachse hat dazu nur eins zu sagen: Kann man machen – sollte man sich aber wirklich überlegen.

Denn was da im Sozialgesetzbuch IX unter §166 steht, ist ja keine Einladung zum Einschlafen. Es ist eine sehr gute Idee! Vorausgesetzt, man packt sie so an, dass sie nicht nur auf dem Papier gut aussieht – sondern im echten Unternehmensalltag funktioniert.

Und genau das macht Norma in ihren Strategieworkshops: Sie hilft Unternehmen, den ganzen Wust aus Rechten, Pflichten und schönen Absichtserklärungen runterzubrechen auf das, worum’s eigentlich geht: Wie schaffen wir gemeinsam einen Arbeitsplatz, an dem niemand durchs Raster fällt?

Was genau passiert im Strategie - Workshop?

👉 Norma zeigt, was wirklich in die Vereinbarung gehört – und was getrost weggelassen werden kann (weil Copy-Paste aus anderen Firmen nichts mit echtem Engagement zu tun hat).

👉 Gemeinsam wird ein Grobgerüst erstellt, das nicht klingt wie vom Amt abgeschrieben, sondern wie vom Team gedacht. Verständlich, klar und handhabbar.

👉Und weil Papier geduldig ist, gibt’s direkt den passenden Maßnahmenplan dazu.

Warum das Ganze?

Weil Inklusion mehr ist als der höhenverstellbare Schreibtisch. Mehr als „Ach ja, der Kollege hat da einen GdB, aber sonst ist doch alles gut.“ Es geht um Haltung – und um Strukturen, die diese Haltung möglich machen. Und wenn man die mit etwas Grinsen im Gesicht, aber klarer Linie im Denken angeht, wird aus der gefürchteten Inklusionsvereinbarung plötzlich ein ziemlich kluger Plan:

  • Für mehr Chancengleichheit.

  • Für weniger Missverständnisse.

  • Und für Unternehmen, die sagen können: „Wir haben’s geregelt – und zwar richtig.“

Fazit

Inklusionsvereinbarungen müssen nicht wehtun. Man muss sie nur mit jemandem schreiben, die weiß, wie man Komplexes entwirrt, Klartext spricht und nebenbei für ziemlich gute Stimmung sorgt. Norma Sachse ist genau diese Person.

§ 166 SGB IX  muss sein – aber bitte mit Haltung, Humor und Haken dran.

Wir regeln das. Und zwar so, dass’s nicht im Schrank verstaubt.

​Sie wollen nicht nur wissen, was rein muss – sondern es endlich geregelt kriegen?

Inklusion ohne Blabla - dafür mit Plan.

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FÜR PERSONEN MIT HANDLUNGSVOLLMACHT.
WEIL STILLSTAND KEINE OPTION IST!

ORIENTIERUNG FÜR INKLUSIONSBEAUFTRAGTE - VERSTÄNDLICH. ZIELFÜHREND.

INKLUSIONSBEAUFTRAGTE*R

Inklusionsbeauftragte*r nach § 181 SGB IX – mehr als ein Pflichtposten.

In jedem Unternehmen mit schwerbehinderten Beschäftigten ist ein Inklusionsbeauftragter zu benennen – so schreibt es § 181 SGB IX vor. Was oft unterschätzt wird: Diese Rolle ist weit mehr als eine Formalie.

Der Inklusionsbeauftragte vertritt die Interessen schwerbehinderter Menschen im Auftrag des Arbeitgebers. Er oder sie ist zentrale Ansprechperson, Schnittstelle zwischen Geschäftsführung, Personalabteilung, Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat – und damit in vielen Fällen auch juristisch in der Verantwortung.

Denn: Wer diese Aufgabe übernimmt, braucht Handlungsvollmacht und muss in der Lage sein, den Arbeitgeber rechtlich wirksam zu vertreten.

Die Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung ist dabei kein „Kann“, sondern ausdrücklich im Gesetz vorgesehen: Der Inklusionsbeauftragte soll eng kooperieren – im Sinne der Betroffenen und im Sinne des Unternehmens.

Genau hier setzt die Arbeit von Norma Sachse an.
Als Trainerin und Beraterin qualifiziert sie Inklusionsbeauftragte mit genau dem Wissen, das sie im Alltag brauchen:

  • rechtliche Grundlagen verständlich erklärt

  • Rollenverständnis und Grenzen der eigenen Verantwortung

  • Zusammenarbeit mit der SBV, dem Betriebsrat und der Personalabteilung

  • praktische Handlungssicherheit in sensiblen Situationen

  • souveräner Umgang mit Konflikten und Unsicherheiten

Denn klar ist: Wer die gesetzlichen Vorgaben nur „abarbeitet“, setzt sich unnötigen Risiken aus. Wer seine Inklusionsbeauftragten hingegen fundiert ausbilden lässt, stärkt nicht nur die betroffenen Beschäftigten – sondern auch die eigene Organisation.

 

Gute Inklusionsarbeit beginnt mit Wissen. Und Wissen schützt.

Sie möchten ihre Inklusionsbeauftragten rechtssicher und praxisnah qualifizieren?

Dann ist Norma Sachse die richtige Ansprechpartnerin.


Sie zeigt ihnen, wie fundiertes Wissen aussehen kann – mit dem Fokus auf rechtliche Sicherheit, praktischer Umsetzbarkeit und einem klaren Rollenverständnis.
 

​Norma Sachse begleitet Inklusionsbeauftragte seit vielen Jahren – mit Sachverstand, Erfahrung und einem Blick für die Realität im Unternehmensalltag.

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